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Thema: Versicherungsbedarf Krankenversicherung
In Deutschland besteht für eine Reihe von Personengruppen, insbesondere für Arbeitnehmer deren Jahresbruttogehalt nicht über die unterhalb der Versicherungs-
pflichtgrenze von 48.150 Euro liegen. Angestellte und Arbeitnehmer, deren Jahres- bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Ärzte haben die Möglichkeit, sich alternativ zur Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu versichern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte haben zudem die Möglichkeit, Zusatz Krankenversicherungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen, da sie in den meisten Fällen bessere Leistungen anbietet als die GKV.

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Der Versicherungsbedarf einer Krankenversicherung besteht insbesondere zur Abdeckung folgender Leistungen:

Krankheitskosten: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, kieferorthopädische Behandlung, Heilpraktiker Behandlung, psychotherapeutische Behandlung.

Krankenhauskosten

Zahnersatz

Krankheitskosten im Ausland

Krankengeld als Ersatz des nach sechs Wochen (Arbeitnehmer) oder bereits vorher (Selbstständige) entfallenden Einkommens durch Arbeitsunfähigkeit.

Krankenhaustagegeld für erhöhte Kosten in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.

Fahrtkosten zur Behandlung



Thema: Arbeitgeberzuschuß und Beitrag zur Krankenversicherung
Hat ein versicherungsfreier Arbeitnehmer eine private Vollversicherung abgeschlossen, hat er Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber analog der hälftigen Beitragstragung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung, (GKV).
Der Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitrags zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags zur GKV, berechnet auf Basis des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen.

Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung

Praxis-Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat ein Monatseinkommen von 4.500 EUR und ist privat krankenversichert. Seine Krankenversicherung kostet 380 EUR im Monat. Der Höchstzuschuss liegt aktuell (Anfang 2007) bei 3.562,50 EUR (Beitragsbemessungsgrenze 2007) x 13,3 Prozent (durchschnittlicher Beitragssatz der GKV, Stand 10/2006, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums) : 2 = 236,91 EUR. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 380 EUR : 2 = 190 EUR; dieser Betrag liegt unter dem Höchstzuschuss.

Hinweis
Der Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel nicht an einer in der PKV vereinbarten Selbstbeteiligung. Deshalb ist es für Arbeitnehmer meistens wenig attraktiv, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen.

Thema: Beitrag Private Krankenversicherung
In der Privaten Krankenversicherung ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in
die Versicherung, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z. B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen.

Beitrag Private Krankenversicherung

Praxis-Beispiel
Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % = 140 EUR.
Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von 505,88 EUR (Stand 10/2006, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums), sodass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 50 % von 505,88 EUR = 252,94 EUR Arbeitgeberzuschuss hat, 367,06 EUR hat er selbst zu zahlen.

Praxis-Tipp
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen PKV und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet, die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.

Thema: Beitrag Private Krankenversicherung
Jeder Versicherungspflichtige hat die Möglichkeit der freien Krankenkassenwahl. Da günstige Anbieter einer Krankenversicherungen meist die selben Leistungen erbringen, wie namenhafte Krankenkassen Anbieter, lassen sich durch einen Versicherungsvergleich oft bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Krankenkassenbeiträge einsparen. Auf unserer Webseite Krankenversicherung Vergleich bieten wir Ihnen weitere nützliche und hilfreiche Informationen zum Thema Krankenversicherung. Unsere unabhängigen Experten informieren Sie gern unverbindlich und kostenlos über den Leistungsumfang und die Tarifarten, sowie bei der Wahl einer Krankenversicherung, oder als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung über die Zusatz Krankenversicherung der privaten Krankenversicherungen.


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