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Für über 2 Millionen pflegebedürftige Personen ist der 01.07.2008 ein wichtiges Datum. Das erste Mal seit 13 Jahren --> (Einführung der gesetzlichen Pflege- versicherung) werden die Leistungsbeiträge der stationären und ambulanten Pflege erhöht. Die Pflegereform bringt viele Veränderungen, die im Sinne einer Qualitäts- besserung wichtig waren. Das gilt vor allem für Demenzpatienten die mehr Leistungen erhalten. Doch nicht nur das z.B.: Angehörige von Pflegebedürftigen Menschen profitieren ebenso von einigen Verbesserungen. Dadurch werden diese mehr entlastet und können neue Kraft schöpfen, um Ihre Angehörigen zu pflegen. Auch die sogenannte Vorversicherungszeit wurde von 5 auf 2 Jahre verbessert.

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Mehr Hilfe und Entlastung für die Familie

Die positiven Veränderungen der Pflegeleistungen:

Bisher 1995  Die Leistungen  ab 1.1.2012  
Euro   Pflegesachleistung   Euro  
384   Pflegestufe I  450 
921   Pflegestufe II  1100 
1.432   Pflegestufe III  1.550 
  Pflegegeld    
205  Pflegestufe I  235 
410  Pflegestufe II  440 
665  Pflegestufe III  700 
  Beratungseinsatz   
16  Pflegestufe I und II   21 
26  Pflegestufe III   31 
  Verhinderungspflege   
1.432  alle Pflegestufen  bis zu 1.550 
  Tages-/Nachtpflege   
384  Pflegestufe I  450 
921  Pflegestufe II  1.100  
1.432  Pflegestufe III   1.550 
  Kurzzeitpflege   
1.432  alle Pflegestufen   1.550 


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